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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFERUNGS- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese sind auch Grundlage für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Selbst bei Kenntnis wird jeglichen Bedingungen und vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers widersprochen. Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher natürliche Personen, denen keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet wird, Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Kunden/Besteller sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird.

  • 2 Angebot - Angebotsunterlagen

Unser Angebot ist bis zu seiner Annahme unverbindlich und freibleibend. Aufträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung ein schriftlicher  Widerspruch eingeht. Auch bei Eilaufträgen sind die getroffenen Vereinbarungen durch uns schriftlich zu bestätigen; die schriftlichen Auftragsbestätigungen sind auch dann wirksam, wenn sie bei dem Besteller zusammen mit der Lieferung eingehen. Bei allen Produkten, die nach Maßangaben des Kunden gefertigt und geliefert werden und somit keine Standardartikel darstellen, ist eine kostenlose Stornierung nach Fertigungsbeginn, ein späterer Umtausch oder eine Rücklieferung nicht möglich. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen - z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. - behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden. Von uns zur Verfügung gestellte Muster/Produkte, die patentrechtlich geschützt sind, dürfen nicht nachgebaut werden.

  • 3 Preise - Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird in der Rechnung gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die angegebenen Preise beruhen auf  den heutigen Kostenfaktoren. Falls nach Vertragsabschluss durch gesetzliche und tarifliche Maßnahmen Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Verteuerung der Roh-, Hilfsstoffe usw. entstehen, sind wir berechtigt, alle kostenerhöhenden Faktoren zu berechnen. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bis zur vollendeten Erbringung der vereinbarten Leistung kann der Kunde den Vertrag kündigen. Wir sind dann berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung etwaig ersparter Aufwendungen zu verlangen.

  • 4 Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich festgelegt haben. Sie wird gewissenhaft angesetzt. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht  vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und vor Erfüllen aller Voraussetzungen (beizubringende Unterlagen, Freigaben sowie vereinbarte Anzahlung) des Bestellers. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware das Werk verlassen hat. Ändert oder erweitert sich der Arbeits- oder Lieferumfang gegenüber dem ursprünglichen Vertrag auf Wunsch des Kunden, so verliert die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für einen vereinbarten Liefertermin. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass eine neue, dem Umfang der Änderung oder Erweiterung angepasste Lieferfrist bzw. ein neuer Liefertermin festgelegt wird. Teillieferungen sind zulässig. Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Es sei denn, dass ihm die Annahme von Teillieferungen nicht zumutbar ist. Bei Lieferungen nach Teil-Abrufen sind wir berechtigt, Restlieferungen nach Ablauf der vereinbarten Frist zu liefern und Zahlungen einzufordern. Sind Teilzahlungen vereinbart und kommt der Kunde mit einer Teilzahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen. Hierdurch verursachte Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zusicherung einer vereinbarten Lieferfrist durch uns hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn wir in Verzug geraten. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens vier Wochen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer bezüglich der bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldeten Waren vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachten Teilleistungen für ihn nicht von Interesse sind. Statt des Rücktritts kann der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen, die von uns jedoch nur anerkannt werden, wenn uns ein grobes Verschulden an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen wird die Haftung für grob fahrlässige Vertragsverletzungen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens beschränkt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Ereignisse höherer Gewalt (Pandemie, Streik, Aussperrung, Krieg, Blockade, Mobilmachung, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder dem Vorlieferanten eintreten)  berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

  • 5 Gefahrenübergang – Transportmittel

Soweit bestellte Waren versandt werden, erfolgt die Versendung ab Werk auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, soweit Fracht- und andere Kosten durch uns übernommen werden. Die Wahl von Beförderungsweg und -art ist uns, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Bestellers, überlassen. Veranlasst der Besteller den Transport, so ist mit der Übernahme der Ware durch den Besteller, die Bahn, den Spediteur oder einen anderen Frachtführer jegliche Haftung wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung ausgeschlossen. Über die Bereitstellung haben wir den Besteller zu unterrichten. In jedem Fall hat der Besteller die Sendung zu prüfen, Transportschäden müssen innerhalb von 24 Stunden, spätestens am nächsten Werktag, schriftlich angemeldet werden. Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn auf dem Frachtbrief der Spedition ein Vorbehaltsvermerk mit genauer Angabe der Beschädigungsart nicht eingetragen wurde.

  • 6 Gewährleistung – Mängelrüge

Der Besteller hat nach Empfang der Ware, auch  wenn Auswahlmuster übersandt wurden, auf eigene Kosten Vollständigkeit und Zustand zu überprüfen. Erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich (innerhalb von 7 Werktagen) schriftlich, unter genauer Spezifikation, angezeigt werden. Nicht ohne weiteres erkennbare Mängel sind in gleicher Form unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Feststellens des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, werden wir die Ware,  vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rücktrittsansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger  Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bessert der Besteller oder ein Dritter nach, besteht unsererseits keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, natürlicher Abnutzung und fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung - insbesondere übermäßiger Beanspruchung - entstanden sind. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir einer besonderen Anweisung des Kunden hinsichtlich der Konstruktion oder des zu verwendeten Materials entsprochen haben.

  • 7 Haftung

Wir haften dem Besteller auf Schadenersatz dem Grunde nach nur, soweit wir eine Leistungsstörung zu vertreten haben. Zu vertreten haben wir nur die zumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten und die zumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Pflichtverletzung, soweit sie zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit führt.

  • 8 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum der gelieferten Ware bleibt im Verkehr mit Verbrauchern bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware herauszuverlangen. Der Käufer verpflichtet sich gleichzeitig zur Herausgabe. Wir behalten uns im Verkehr mit Unternehmern das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit ihm vor. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Zugriffen Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Er hat den Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls schriftlich anzuzeigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen,  zu ersetzen, soweit Kosten und Schadensersatz nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordentlichem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich - abgesehen von Notfällen - von uns oder einer von uns benannten Werkstatt ausführen zu lassen.

  • 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit der Käufer Unternehmer ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, den Käufer an dessen Wohnsitz zu verklagen.

  • 10 Verjährung

Alle Ansprüche des Käufers - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren als Unternehmer nach 12 Monaten und als Verbraucher nach zwei Jahren ab Lieferung (Dokument: Nachweis Frachtbrief). Es gelten jedoch die Folgen aus § 6 dieser Bedingungen, wenn der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

  • 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

  • 12 Datenschutz

Wir weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sichergestellt, dass diese gespeicherten Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.

 

Stand: April 2024